Ob nach einem Unfall ein Gutachten oder ein Kostenvoranschlag sinnvoll ist, hängt vor allem von der Höhe des Schadens ab. Bei kleinen Schäden unterhalb der sogenannten Bagatellgrenze, als Faustwert etwa 750 Euro, reicht meist ein Kostenvoranschlag. Darüber ist ein unabhängiges Gutachten in der Regel die bessere Wahl, weil es deutlich mehr abdeckt als nur die Reparaturkosten.

Was ist ein Kostenvoranschlag?

Ein Kostenvoranschlag ist eine Kalkulation einer Werkstatt, die angibt, was die Reparatur voraussichtlich kosten wird. Er enthält Ersatzteile, Arbeitszeit und Lackierung. Mehr nicht.

Ein Kostenvoranschlag beantwortet keine weiteren Fragen, die für die Regulierung wichtig sein können:

  • Liegt eine merkantile Wertminderung vor, und wie hoch ist sie?
  • Wie hoch ist der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs?
  • Handelt es sich womöglich um einen wirtschaftlichen Totalschaden?
  • Wie lange dauert die Reparatur, und wie lange steht Ihnen Nutzungsausfall zu?
  • Gibt es Vorschäden, und wie sind sie vom neuen Schaden abzugrenzen?

Hinzu kommt: Die Werkstatt, die den Kostenvoranschlag erstellt, hat ein eigenes Interesse an dem Reparaturauftrag. Das ist nicht verwerflich, macht sie aber nicht zu einer neutralen Stelle.

Was leistet ein Kfz-Gutachten?

Ein Schadengutachten eines unabhängigen Sachverständigen dokumentiert den Schaden umfassend und beweissicher. Es enthält in der Regel:

  • eine Fotodokumentation aller Schäden
  • die kalkulierten Reparaturkosten nach Herstellervorgaben
  • die Reparaturdauer und den daraus folgenden Ausfallzeitraum
  • die Einschätzung einer merkantilen Wertminderung
  • den Wiederbeschaffungswert und bei Bedarf den Restwert
  • die Einstufung des Fahrzeugs für die Nutzungsausfallentschädigung
  • Angaben zu Vorschäden und Altschäden

Damit ist das Gutachten die Grundlage für alle Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung, nicht nur für die Reparatur. Auch wenn Sie sich für eine fiktive Abrechnung ohne Reparatur entscheiden, ist ein Gutachten die übliche und sicherste Grundlage.

Die Bagatellgrenze: Was steckt dahinter?

Bei einem unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten eines Gutachtens grundsätzlich übernehmen. Eine Ausnahme gilt für Bagatellschäden. Ist der Schaden so gering, dass ein Gutachten wirtschaftlich unverhältnismäßig wäre, kann die Versicherung die Erstattung der Gutachterkosten ablehnen.

Der Bundesgerichtshof hat sich mit dieser Frage befasst und eine Grenze in einer Größenordnung von wenigen hundert Euro als Orientierung herangezogen. In der heutigen Praxis wird meist ein Faustwert von etwa 750 Euro genannt. Eine starre gesetzliche Grenze gibt es nicht, und die Gerichte beurteilen den Einzelfall.

Wichtig ist der Blickwinkel: Maßgeblich ist, wie sich der Schaden für Sie als Geschädigten im Zeitpunkt der Beauftragung darstellt. Stellt sich ein Schaden erst im Nachhinein als klein heraus, obwohl er zunächst größer wirkte, kann die Beauftragung des Gutachters trotzdem gerechtfertigt gewesen sein.

Warum kleine Schäden oft größer sind als gedacht

Moderne Fahrzeuge sind technisch komplex. Hinter einem scheinbar leichten Kratzer am Stoßfänger können sich verbergen:

  • beschädigte Halterungen, Pralldämpfer oder Querträger
  • Sensoren für Einparkhilfe, Abstandsregler oder Totwinkelassistent, die neu kalibriert werden müssen
  • verformte Bauteile unter der Verkleidung
  • Kosten für Lackierung angrenzender Teile, damit der Farbton passt

Gerade Assistenzsysteme treiben die Reparaturkosten schnell über die Bagatellgrenze. Wenn Sie unsicher sind, wie groß Ihr Schaden ist, lassen Sie ihn von einem Sachverständigen einschätzen. Ein seriöser Gutachter sagt Ihnen offen, wenn ein Kostenvoranschlag ausreicht.

Wann reicht ein Kostenvoranschlag?

Ein Kostenvoranschlag kann sinnvoll sein, wenn

  • der Schaden offensichtlich gering ist, etwa ein kleiner oberflächlicher Kratzer,
  • keine tragenden Teile, Sensoren oder Leuchten betroffen sind,
  • das Fahrzeug älter ist und eine Wertminderung ohnehin nicht in Betracht kommt,
  • die Haftung klar ist und keine Streitigkeiten zu erwarten sind.

Beachten Sie, dass auch ein Kostenvoranschlag Geld kosten kann. Ob die Versicherung diese Kosten erstattet, hängt vom Einzelfall ab.

Was gilt bei Teilschuld oder Eigenverschulden?

Haben Sie den Unfall selbst verursacht, zahlt die gegnerische Versicherung kein Gutachten für Ihr Fahrzeug. Bei Teilschuld werden auch die Gutachterkosten nach der Haftungsquote aufgeteilt. Wer im Einzelnen welche Kosten trägt, erklären wir ausführlich im Beitrag Wer zahlt den Kfz-Gutachter?.

Kurz zusammengefasst

  • Ein Kostenvoranschlag beziffert nur die Reparaturkosten, ein Gutachten dokumentiert den gesamten Schaden.
  • Bei Bagatellschäden, als Faustwert unter etwa 750 Euro, genügt meist ein Kostenvoranschlag.
  • Die Bagatellgrenze ist keine feste gesetzliche Grenze, es kommt auf den Einzelfall an.
  • Scheinbar kleine Schäden können durch Sensoren und verdeckte Bauteile deutlich teurer sein.
  • Bei unverschuldetem Unfall über der Bagatellgrenze trägt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten.

Wenn Sie unsicher sind, ob sich ein Gutachten lohnt, sprechen Sie uns an. Wir sind rund um die Uhr erreichbar und geben Ihnen eine ehrliche Einschätzung.

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.