FAQ
Häufige Fragen nach einem Unfall
Kosten, Fristen, Mietwagen, Totalschaden: Hier finden Sie die wichtigsten Antworten. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an, wir beraten Sie kostenlos.
Wer bezahlt den Gutachter?
Bei einem unverschuldeten Unfall muss der Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung die Kosten des Sachverständigen übernehmen. Das ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Wir rechnen direkt mit der Versicherung ab, Sie gehen nicht in Vorleistung.
Darf ich mir den Gutachter selbst aussuchen?
Ja. Als Geschädigter dürfen Sie einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Ein Gutachter, den die gegnerische Versicherung schickt, arbeitet in erster Linie im Interesse dieser Versicherung.
Was ist ein Bagatellschaden?
Als Bagatellschaden gelten Schäden, deren Reparaturkosten etwa 750 Euro nicht übersteigen. Auch scheinbar kleine Kratzer können teurer sein als gedacht. Rufen Sie uns an, wir schätzen den Schaden unverbindlich ein.
Bekomme ich einen Mietwagen?
Bei einem unverschuldeten Unfall können Sie für die Dauer der Reparatur einen Mietwagen nehmen. Die Kosten erstattet die gegnerische Haftpflichtversicherung. Der Mietwagen sollte der Klasse Ihres Fahrzeugs entsprechen.
Muss ich mein Auto reparieren lassen?
Nein. Sie können auch fiktiv abrechnen. Dann zahlt die Versicherung den Nettobetrag der im Gutachten ermittelten Reparaturkosten aus, ohne dass Sie eine Rechnung vorlegen müssen.
Sollte ich einen Anwalt beauftragen?
Bei einem Verkehrsunfall ist ein Anwalt für Verkehrsrecht sinnvoll, damit alle Ansprüche vollständig durchgesetzt werden. Bei unverschuldeten Unfällen übernimmt die gegnerische Versicherung in der Regel auch die Anwaltskosten. Wir arbeiten mit erfahrenen Kanzleien zusammen.
Wo findet die Begutachtung statt?
Dort, wo es für Sie passt: am Unfallort, bei Ihnen zu Hause, am Arbeitsplatz, in Ihrer Werkstatt oder bei uns.
Was ist der Wiederbeschaffungswert?
Der Betrag, den Sie aktuell bei einem seriösen Händler für ein vergleichbares Fahrzeug zahlen müssten. Wir berücksichtigen dabei alle wertbildenden Merkmale Ihres Fahrzeugs vor dem Unfall.
Was ist der Restwert?
Der Betrag, den Sie beim Verkauf des unreparierten Unfallfahrzeugs auf dem freien Markt höchstens erzielen können.
Wann liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor?
Wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Die Versicherung zahlt dann in der Regel die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert.
Was bedeutet die 130-Prozent-Grenze?
Auch bei einem wirtschaftlichen Totalschaden dürfen Sie Ihr Fahrzeug unter bestimmten Voraussetzungen reparieren lassen, wenn die Reparaturkosten höchstens 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert liegen. Dafür muss fachgerecht repariert und das Fahrzeug mindestens sechs Monate weiter genutzt werden.
Was versteht man unter Wertminderung?
Auch nach einer fachgerechten Reparatur gilt ein Fahrzeug als Unfallwagen und erzielt beim Verkauf weniger. Diesen merkantilen Minderwert ermitteln wir im Gutachten, er wird von der Versicherung zusätzlich erstattet.
Rund um die Uhr erreichbar
Unfall gehabt? Rufen Sie uns an.
Wir beraten Sie sofort am Telefon und sind in der Regel innerhalb von 60 Minuten bei Ihnen. Bei einem unverschuldeten Unfall entstehen Ihnen keine Kosten.