Nach einem Unfall gilt: zuerst die Unfallstelle absichern und Verletzten helfen, dann Beweise sichern und die Daten aller Beteiligten aufnehmen. Danach melden Sie den Schaden der Versicherung und lassen bei einem unverschuldeten Unfall den Schaden von einem unabhängigen Sachverständigen feststellen. Die folgende Checkliste führt Sie durch die einzelnen Schritte.

Schritt 1: Ruhe bewahren und die Unfallstelle absichern

Halten Sie sofort an. Wer sich vom Unfallort entfernt, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen, macht sich wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort strafbar. Das gilt auch bei kleinen Parkremplern.

  • Warnblinkanlage einschalten.
  • Warnweste anziehen, bevor Sie aussteigen.
  • Warndreieck in ausreichendem Abstand aufstellen. Als Faustregel gelten etwa 50 Meter innerorts, 100 Meter auf Landstraßen und 200 Meter auf Autobahnen.
  • Mitfahrende bringen sich hinter der Leitplanke oder abseits der Fahrbahn in Sicherheit.

Bei einem reinen Blechschaden ohne Verletzte sollten die Fahrzeuge nach dem Sichern der Beweise zügig an den Rand gefahren werden, wenn sie den Verkehr behindern.

Schritt 2: Erste Hilfe leisten und Notruf wählen

Sind Personen verletzt, hat die Versorgung Vorrang vor allem anderen. Wählen Sie den Notruf 112 und leisten Sie Erste Hilfe, soweit Ihnen das möglich ist. Erste Hilfe ist eine gesetzliche Pflicht, und niemand muss Angst haben, etwas falsch zu machen.

Schritt 3: Polizei rufen, wenn es nötig ist

Bei einem kleinen Sachschaden mit klarer Lage ist die Polizei nicht zwingend erforderlich. Sie sollten sie aber in diesen Fällen hinzuziehen:

  • Es gibt Verletzte.
  • Die Beteiligten sind sich über den Hergang uneinig.
  • Ein Beteiligter verweigert die Angabe seiner Daten oder will sich entfernen.
  • Es besteht der Verdacht auf Alkohol oder Drogen.
  • Ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen, ein Mietwagen oder ein Fahrzeug ohne erkennbare Versicherung ist beteiligt.
  • Fremdes Eigentum wurde beschädigt und der Eigentümer ist nicht erreichbar.

Schritt 4: Beweise sichern

Gute Beweise sind die Grundlage für eine reibungslose Regulierung. Fotografieren Sie, bevor die Fahrzeuge bewegt werden, sofern das gefahrlos möglich ist.

  • Übersichtsaufnahmen der gesamten Unfallstelle aus mehreren Richtungen
  • Endstellungen der Fahrzeuge, Bremsspuren, Splitter und Verkehrszeichen
  • Detailaufnahmen aller Schäden an beiden Fahrzeugen
  • Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge

Notieren Sie außerdem Uhrzeit, genauen Ort, Wetter und Straßenverhältnisse. Fertigen Sie eine einfache Skizze an. Hilfreich ist der Europäische Unfallbericht, den viele Versicherer als Formular oder App anbieten.

Schritt 5: Daten austauschen und Zeugen notieren

Tauschen Sie mit allen Beteiligten folgende Angaben aus:

  • Name und Anschrift von Fahrer und Halter
  • Amtliches Kennzeichen
  • Name der Haftpflichtversicherung und möglichst die Versicherungsnummer

Kennen Sie die Versicherung des Unfallgegners nicht, können Sie sie über den Zentralruf der Autoversicherer anhand des Kennzeichens ermitteln. Bitten Sie Zeugen um Namen und Telefonnummer. Unbeteiligte Zeugen haben vor Gericht besonderes Gewicht.

Schritt 6: Keine Schuldanerkenntnisse abgeben

Bleiben Sie sachlich und schildern Sie den Ablauf so, wie Sie ihn erlebt haben. Unterschreiben Sie an der Unfallstelle keine Erklärung, mit der Sie die Schuld übernehmen. Eine solche Erklärung kann Sie später rechtlich binden, auch wenn sich der Hergang anders darstellt. Die Haftungsfrage klären die Versicherungen und im Zweifel ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Schritt 7: Unfall der Versicherung melden

Melden Sie den Unfall Ihrer eigenen Kfz-Versicherung, und zwar auch dann, wenn Sie nicht schuld sind. Nach den üblichen Versicherungsbedingungen ist ein Schadensereignis innerhalb einer Woche anzuzeigen. Bei einem unverschuldeten Unfall machen Sie Ihre Ansprüche bei der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners geltend.

Schritt 8: Schaden begutachten lassen

Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Das Gutachten dokumentiert nicht nur die Reparaturkosten, sondern auch Positionen wie eine mögliche merkantile Wertminderung, den Wiederbeschaffungswert und die Reparaturdauer. Die Kosten trägt bei voller Haftung des Gegners dessen Haftpflichtversicherung. Lassen Sie das Fahrzeug möglichst nicht reparieren, bevor der Schaden begutachtet wurde.

Bei sehr kleinen Schäden kann ein Kostenvoranschlag ausreichen. Wo die Grenze liegt, hängt vom Einzelfall ab.

Schritt 9: Ansprüche kennen und rechtlichen Rat einholen

Nach einem unverschuldeten Unfall können Ihnen je nach Fall mehrere Positionen zustehen:

  • Reparaturkosten oder bei Totalschaden der Wiederbeschaffungsaufwand
  • Sachverständigenkosten
  • Merkantile Wertminderung
  • Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigung
  • Abschlepp- und Standkosten
  • Eine Auslagenpauschale
  • Bei Verletzungen Schmerzensgeld und Ersatz weiterer Schäden

Ist die Haftung strittig oder gibt es Verletzte, empfiehlt sich die Beratung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Bei voller Haftung des Gegners sind auch die Anwaltskosten in der Regel Teil des ersatzfähigen Schadens.

Kurz zusammengefasst

  • Unfallstelle absichern, Verletzten helfen und bei Bedarf Polizei und Rettungsdienst rufen.
  • Fotos, Skizze, Daten der Beteiligten und Zeugen sichern.
  • Keine Schuldanerkenntnisse an der Unfallstelle unterschreiben.
  • Den Unfall innerhalb einer Woche der eigenen Versicherung melden.
  • Bei unverschuldetem Unfall einen unabhängigen Gutachter beauftragen, bevor repariert wird.

Wenn Sie nach einem Unfall Unterstützung brauchen, können Sie uns rund um die Uhr erreichen oder Ihren Schaden online melden. Im Raum Hamburg und Kiel sind wir in der Regel innerhalb von etwa 60 Minuten vor Ort.

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.