Schleswig-Holstein
Kfz-Gutachter in Neumünster
Sie hatten in Neumünster einen Unfall und brauchen ein Gutachten? Rufen Sie uns an, wir sind Tag und Nacht erreichbar und in der Regel binnen 60 Minuten vor Ort.
5,0173 Bewertungen (Kiel)
Ihr Gutachter für Neumünster und Umgebung
Über Kiel und Hamburg hinaus sind wir in ganz Schleswig-Holstein unterwegs, von Neumünster und Rendsburg bis Lübeck, Eckernförde und Schleswig.
Zuständig für Neumünster ist unser Standort Kiel: Rendsburger Landstraße 383, 24111 Kiel. Sie erreichen uns rund um die Uhr unter 0176 822 457 45.
Leistungen in Neumünster
Wir begutachten jede Fahrzeugklasse, vom Kleinwagen über Motorräder bis zum Sportwagen.
- Unfall- und HaftpflichtgutachtenKostenlos bei unverschuldetem Unfall
- Kasko-GutachtenFür Ihre eigene Versicherung
- Kurzgutachten und KostenvoranschlagBei kleineren Schäden
- Wertgutachten und OldtimerFür Kauf, Verkauf und Versicherung
- Beweissicherung und LackschichtmessungZum Beispiel bei Streit um „unfallfrei“
- ReparaturbestätigungNachweis der fachgerechten Reparatur
Warum ein unabhängiger Gutachter?
Unabhängig von Versicherungen
Wir sind an keine Versicherung gebunden. Unser Gutachten dokumentiert den Schaden so, wie er ist, nicht so, wie er für die Gegenseite am günstigsten wäre.
Von Ingenieuren geführt
Unser Büro wird von Ingenieuren geleitet. Wir arbeiten mit präziser Messtechnik, etwa zur Lackschichtmessung, und begutachten jede Fahrzeugklasse.
Anerkannt von allen Versicherungen
Unsere Gutachten werden von allen deutschen Versicherungen anerkannt und bilden eine belastbare Grundlage für Ihre Ansprüche.
Komplette Abwicklung
Mit Partneranwälten für Verkehrsrecht, Mietwagen- und Werkstattservice kümmern wir uns um alles, bis der Schaden vollständig bezahlt ist.
Bewertungen
Was unsere Kunden sagen
173 Kundinnen und Kunden haben unser Google-Unternehmensprofil (Standort Kiel) bewertet, im Schnitt mit 5,0 von 5 Sternen.
Häufige Fragen
Alle Fragen und AntwortenWas ist der Restwert?
Der Betrag, den Sie beim Verkauf des unreparierten Unfallfahrzeugs auf dem freien Markt höchstens erzielen können.
Wann liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor?
Wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Die Versicherung zahlt dann in der Regel die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert.
Was bedeutet die 130-Prozent-Grenze?
Auch bei einem wirtschaftlichen Totalschaden dürfen Sie Ihr Fahrzeug unter bestimmten Voraussetzungen reparieren lassen, wenn die Reparaturkosten höchstens 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert liegen. Dafür muss fachgerecht repariert und das Fahrzeug mindestens sechs Monate weiter genutzt werden.
Kfz-Gutachter auch in der Nähe
Rund um die Uhr erreichbar
Unfall gehabt? Rufen Sie uns an.
Wir beraten Sie sofort am Telefon und sind in der Regel innerhalb von 60 Minuten bei Ihnen. Bei einem unverschuldeten Unfall entstehen Ihnen keine Kosten.